Die Generalversammlung vom 6. Mai 2013 hat auf Antrag des Vorstandes ein neues Vergabereglement einstimmig gutgeheissen. Mit diesem neuen Instrument kann die GGS einen zusätzlichen Weg im Sinne der Gemeinnützigkeit beschreiten. Zur Äufnung des Vergabefonds wird ein bestimmter Teil des Reingewinns eingesetzt. Hauptzweck ist die Unterstützung von Projekten im Bereich Kinder- und Jugendförderung sowie Kultur- und Wissensvermittlung. Die genauen Bestimmungen des Vergabereglementes finden Sie in folgendem Dokument.