Die Generalversammlung vom 6. Mai 2013 hat auf Antrag des Vorstandes ein neues Vergabereglement ein­stim­mig gutgeheissen. Mit diesem neuen Instrument kann die GGS einen zusätzlichen Weg im Sinne der Gemein­nützig­keit beschreiten. Zur Äufnung des Vergabefonds wird ein bestimmter Teil des Reingewinns eingesetzt. Haupt­zweck ist die Unterstützung von Projekten im Bereich Kinder- und Jugendförderung sowie Kultur- und Wissens­vermittlung. Die genauen Bestimmungen des Vergabereglementes finden Sie in folgendem Dokument.

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